Nachfolgend aufgelisteten Personen haben ggf. einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test.
Ein strikter Anspruch besteht jedoch nicht, ob ein Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test durchgeführt wird, liegt im Ermessen des Leistungserbringers
1.) Medizinisches Personal und Pflegekräfte
Nachweis:
Tätigkeitsnachweis
2.)
Personen die in den folgenden vulnerablen Einrichtungen
behandelt oder
untergebracht werden sollen:
Nachweis: Schreiben der jeweilige Einrichtung oder öffentliche Gesundheitsdienst
3.) Kontaktperson einer mit dem SARS-CoV-2 infizierten Person, die sich in den letzten 14 Tagen in einem betroffenen Bereichen der folgenden Einrichtung außerhalb der regulären Krankenversorgung aufgehalten haben:
Nachweis: Schreiben der jeweilige Einrichtung, öffentlichen Gesundheitsdienst oder Arzt
4.) Personen die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem als Virusvariantengebiet aufgehalten haben.
.
Nachweis:
Schreiben vom öffentlichen Gesundheitsdienst oder Flugticket (Anspruch besteht bis zu 14 Tage nach Einreise)