FAQs

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Häufig gestellte Fragen

  • Für wen ist der Bürgertest kostenfrei?

    Gültig bis zum:  28. Februar 2023 ! 


    Der Bürgertest ist ab dem 26.11.2022 nur noch für bestimmte asymptomatische Personengruppen kostenfrei:

        



    • Besucher:innen, Behandelte oder Bewohner:innen bzw. Patienten:innen von Pflege und medizinischen Einrichtungen (§4a Abs.1 Nr. 5)

    In unter anderem folgenden Einrichtungen:


    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
    • Voll- und teilstationäre Einrichtungen für  Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • Ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen
    • Obdachlosenunterkünfte
    • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern


    • Menschen mit Behinderungen und deren Betreuer:innen (§4a Abs.1 Nr. 8)

    Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind



    • Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz1 SGB XI, (§4a Abs.1 Nr.9) 



    Bitte beachten! 


    Für die folgenden Personnengruppen ist der Bürgertest leider NICHT mehr kostenlos:


    Seit dem 16/01/2023:


    • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne ("Freitestung") erforderlich ist (§4a Abs.1 Nr.4)      


    Seit dem 26/11/2022:


    • Haushaltsangehörige von Infizierten, (§4a Abs.1 Nr.10)

    • Kinder unter 5 Jahren, (§4a Abs.1 Nr.1)

    • SARS-CoV-2 Studien Teilnehmer, (§4a Abs.1 Nr.3)

    • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, (§4a Abs.1 Nr.2)

  • Ist der Bürgertest 3€ Bürgertest noch verfügrbar?

    Leider wurde der Bürgertest mit 3 EUR Eigenbeteiligung, mit der vom Bundesanzeiger am 24/11/2022 veröffentlichen und ab dem 26/11/2022 gültigen Gesetzgebung abgeschafft.


    Um Ihnen die weitere Testung zu ermöglichen, bitten wir Ihnen alternativ einen preisgünstigen 5 Euro Selbstzahlertest an.


    Gültig bis zum:  28. Februar 2023!


  • Kann ich mich trotz Symptome bei Ihnen im Testzentrum testen lassen?

    Leider dürfen wir im Rahmen der neuen Testverornung bei symptomatischen Personen keinen kostenlosen Antigen-Schnelltest mehr anbieten.


    Überprüfen Sie jedoch bitte ob einer der Anspruchsgründe für einen kostenlosen Bürgertest auf Sie zutrifft.  

    Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit einen 5 EUR Selbstzahler Antigen-Schnelltest zu buchen.


    PCR Nachtestungen sind weiterhin (nach einem positvien Antigen-Schnelltestergebnis), kostenlos bei uns erhätlich.


    Zum Schutz unserer Mitarbeiter und anderer Testprobanden würden wir Sie drum bitten nicht das Testzentrum zu betreten, sondern wir würden dich bitten den Abstrich am Fenster durchzuführen. 


    Gültig bis zum:  28. Februar 2023!


  • Welche Zahlungsmethoden bieten Sie an?

    Wir binden die Zahlungsdienste von Drittunternehmnern, PayPal und Stripe, für die Buchung von zahlungspflichtigen Tests ein.


    Bezahlungen vor Ort mit Bargeld sind ebnfalls möglich. Wir würden Sie jedoch drum bitten das Geld möglichst passend mitzubringen.


    Gültig bis zum:  28. Februar 2023!

  • Wie sind die Öffnungszeiten?

    Dauerhaft geschlossen!

  • Welchen Test benötige ich?

    Antigen-Schnelltest: 


    Antigentests können den Erreger nach ca. 15 min* direkt nachweisen, müssen aber bestimmte Testkriterien erfüllen um aussagekräftig zu sein. Wir verwenden ausschließlich Tests die von der Bfam in Abstimmung mit dem RKI und dem Paul-Ehrlich Institut gelistet sind.



    Wenn Sie vor dem Zusammentreffen mit Familienmitgliedern oder Freunden, vor einem Besuch im Krankenhaus, Altenheim oder einer ähnlichen Einrichtung oder aber vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz wissen möchtest oder ggf. nachweisen müssen, dass Sie aktuell keine SARS-CoV-2 Viren übertragen, kann der Antigen-Schnelltest darüber in kurzer Zeit Klarheit schaffen.




    PCR-Test

    Reisen:

    PCR-Tests dienen dem direkten Erregernachweis und werden häufig zum Ausreisen oder von Reiserückkehrern von den jeweiligen Airlines oder Behörden angefordert. Diese werden von unserem Korporationslabor ausgewertet und die Übermittlung des Befunds erfolgt in 98% der Fälle am Folgetag um 23:59.


    *In 2% der Fälle kann es sein, dass der Befund etwas zeitversetzt übermittelt wird. 


    PCR-Nachtestung

    Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, hat die getestete Person einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR -Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses gemäß § 4b S. 1 TestV . 


    Wenn Sie sich bereits woanders bei eine/n Arzt, Apotheke oder Testzentrum getestet haben und ihr Testergebnis positiv ausgefallen ist, bringen Sie bitte das Testzertifikat oder Schreiben vom Gesundheitsamt in Papierform mit zum Testzentrum. Alternative können Sie uns auch gerne den Nachweis direkt als Email an unsere E-Mail-Adresse: testzentrum-bg@web.de senden. 


    Gültig bis zum:  28. Februar 2023!

  • Wie sicher sind die Testverfahren?

    Antigen-Schnelltest: 


    Der verwendete Corona-Antigen-Schnelltest erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und kann SARS-CoV-2 folglich mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit nachweisen. Ihre Spezifität (Treffsicherheit bei der Identifikation Nichtinfizierter) liegt bei 100%, ihre Sensitivität (Treffsicherheit bei der Identifikation Infizierter) bei 96.36%.




    PCR-Test:


    Der größte Vorteil der Tests ist ihre hohe Treffsicherheit. Ihre Spezifität (Treffsicherheit bei der Identifikation Nichtinfizierter) liegt, abhängig vom Test, bei mindestens 99 Prozent, ihre Sensitivität (Treffsicherheit bei der Identifikation Infizierter) bei mindestens 98 Prozent.


    Gültig bis zum:  28. Februar 2023!

  • Wie kann ich mein Schnelltest Ergebnis online abrufen?

    Zuerst erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. 

    Nachdem wir den Abstrich bei Ihnen durchgeführt haben, erhalten Sie nach ca. 15 - 20  Minuten eine weitere E-Mail. Klicke auf den Button "Testergebnis abrufen" und wählen Sie anschließend Ihr Geburtstag aus, um das Testzertifikat abzurufen.

    Sie können entweder das reguläre Testzertifikat herunterladen oder den "Probatix Tagespass" verwenden. 


    *Falls Ihr Ergebnis nicht abrufbar ist, kontaktiere Sie uns bitte direkt telefonisch oder per E-Mail: testzentrum-bg@web.de

    Wir überprüfen dann mit  Ihnen zusammen ob die hinterlegte E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum korrekt bei uns im System registriert sind.


    Gültig bis zum:  28. Februar 2023!

  • Ab welchem Alter darf der Corona-Antigen-Schnelltest gebucht werden?

    Testpersonen ab 18 Jahren dürfen den Corona-Test generell selber buchen. 

    Eltern können auch für ihre noch nicht volljährigen Kinder einen Test buchen. Als Jugendlicher ab 14 Jahren können Sie den Corona-Test ebenfalls buchen, müssen jedoch eine Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten vor Ort vorlegen können. Unter 14-jährige dürfen den Test nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten durchführen lassen. 


    Gültig bis zum:  28. Februar 2023!

     


  • Wie erfolgt die Dokumentation der Testergebnisse?

    Unsere Testergebnisse werden auf einem Befund dokumentiert. Bestandteile des Befundes sind die Kontaktdaten der Testperson (Name, Anschrift, Geburtsdatum,  Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse und Ausweisnummer), aber auch die Testart, der Hersteller des Tests, der Abstrich und selbstverständlich das Ergebnis. Außerdem finden sich auf dem Befund das Datum sowie der Ort des Tests wieder.


    Gültig bis zum:  28. Februar 2023!

  • Was passiert, wenn mein Test ungültig war?

    In sehr seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Corona-Schnelltest kein gültiges Ergebnis liefert. In diesem Falle werden Sie umgehend von uns informiert und können den Test direkt kostenfrei wiederholen.


    Gültig bis zum:  28. Februar 2023!

  • Wie verhalte ich mich nach einem positiven Testergebnis?

    Antigen-Schnelltest:


    Sollte Ihr Testergebnis positiv sein, empfehlen wir dringend, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Da es sich um eine nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Krankheit handelt, wird das Gesundheitsamt über Ihren Befund automatisch von uns informiert. Nach einem positiven Antigen-Schnelltest sollte der Befund dringend mittels eines zusätzlichen PCR-Tests überprüft werden.


    Der PCR Test ist nach einem potitiven Antigen-Schnelltest kostenfrei.



    PCR-Test:


    Im Falle eines positiven Testergebnis müssen Sie sich in der Regel in Quarantäne begeben und Sie erhalten weitergehende Informationen von Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.


    Zu beachten: bei einem negativem PCR Befund darf Ihre Qurantäne sofort beendet werden.


    Je nachdem, wie schwer eine Erkrankung im Fall einer Infektion verläuft, werden die Personen zuhause oder im Krankenhaus isoliert. Für Haushaltsmitglieder einer erkrankten Person wird dann ebenfalls eine häusliche Isolation angeordnet.


    Wie verhalte ich mich in häuslicher Isolation?


    Die häusliche Isolation bzw. Quarantäne ist eine Schutzmaßnahme, um die weitere Ausbreitung mit SARS-CoV-2 zu verhindern. Es handelt sich dabei um eine zeitlich befristete Isolation. Die Dauer der Isolation beträgt 5 Tage. Die Stadt Bonn empfiehlt dennoch bis zum zehnten Tag nach Beginn der Isolierung das kontinuierliche Tragen einer medizinischen Maske.


    Während der angeordneten Quarantäne müssen Sie den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge leisten:


    • Verlassen Sie Ihr Zuhause nicht.
    • Empfangen Sie keinen Besuch.
    • Beobachten Sie Ihren Gesundheitszustand, indem sie regelmäßig Ihre Temperatur messen und Tagebuch führen über eventuelle Krankheitsanzeichen.
    • Außerdem sollten Sie den Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt vermeiden, indem Sie Räume zeitlich getrennt nutzen. Sollte das nicht möglich sein, halten Sie unbedingt den Abstand von 1,5 Metern ein und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.
    • Lüften Sie regelmäßig alle Räume.
    • Teilen Sie die Haushaltsgegenstände wie Geschirr und Wäsche nicht mit anderen Personen.
    • Reinigen Sie außerdem Oberflächen regelmäßig und gründlich.

    Verstöße gegen die Anordnungen des Gesundheitsamtes werden mit Geld geahndet. Sollten Krankheitszeichen auftreten oder stärker werden, informieren Sie bitte umgehend das Gesundheitsamt oder Ihren Arzt.


    Gültig bis zum:  28. Februar 2023!

  • In welchen Sprachen kann der Befund ausgestellt werden?

    Der Testbefund kann in  Deutsch und Englisch ausgestellt werden.


    Gültig bis zum:  28. Februar 2023!

  • Testergebnis mit Apps teilen

    Beim abrufen Ihres Testergebnisses haben Sie die Möglichkeit dieses direkt in die Corona Warn App (CWA) oder in die Luca-App zu übertragen. Dafür müssen Sie lediglich "Corona-Warn-App nutzten" oder "Ergebnis in Luca-App übernehmen" auswählen.


    In der Corona-Warn-App kann unteranderem das DCC (EU Digital COVID Certificate) erstellt und  dort als EU-Standard Zertifikat, GreenPass, ausgelesen werden.


    Gültig bis zum:  28. Februar 2023!


  • Wie kann ich mein PCR Testergebnis online abrufen?

    Zugang zu Ihrem PCR Testergebnis über: „Mein Laborergebnis“


    Option 1) Abruf per App "Mein Laborergebnis"


    1. Laden Sie die App "Mein Laborergenis" aus dem Google Playstore oder dem Apple Store herunter

    2. Öffnen Sie die App

    3. Scannen Sie den QR-Code ein oder geben Sie alternativ die lesbare 32-stellige GUID-Nummer ein

    4. Sobald ein Testbefund vorliegt wird Ihnen das Ergebnis angezeigt und eine PDF-Datei kann nach Eingabe der Sicherheitsabfrage (Ihr Geburtsdatum in der Form: TT.MM.JJJJ) heruntergeladen werden.


    Option 2) Abruf an Ihrem PC im Webportal „Mein Laborergebnis“



    1. Rufen Sie in einem aktuellen Webbrowser www.mein-laborergebnis.de auf

    2. Geben Sie die lesbare 32-stellige GUID-Nummer ein

    3. Sobald ein Testbefund vorliegt wird Ihnen das Ergebnis angezeigt und eine PDF-Datei kann nach Eingabe der Sicherheitsabfrage (Ihr Geburtsdatum in der Form: TT.MM.JJJJ) heruntergeladen werden.


    Gültig bis zum:  28. Februar 2023!


  • Problembehandlung bei Abruf von PCR-Ergebnissen

    HABEN SIE DIE „MEIN LABORERGEBNIS-APP“ HERUNTERGELADEN?

    Der einfachste Weg an Ihr Ergebnis zu kommen ist über die „Mein Laborergebnis-App“. Öffnen Sie dafür auf Ihrem Smartphone den App-Store/Play-Store und geben Sie im Suchfeld „Mein Laborergebnis“ ein.

    Laden Sie die App auf Ihr Smartphone

    Öffnen Sie nun die „Mein-Laborergebnis-App“

    Drücken Sie den Button „QR-Code scannen“ und scannen Sie den QR-Code den Sie auf dem Zettel vom Testzentrum erhalten haben

    Nun sollte Ihr Ergebnis erscheinen

    Wenn Sie den Button „Anhand/Attachment“ drücken, gelangen Sie an den Befund. Geben Sie dafür Ihr Geburtsdatum in der Form (TT.MM.JJJJ) ein.

    Nun sollte sich Ihr offizieller PCR-Befund erscheinen, den Sie dem Gesundheitsamt oder bei Reisen vorlegen können.


    WWW.MEIN-LABORERGEBNIS.DE

    Sollten Sie kein Smartphone besitzen oder haben nicht die Möglichkeit QR-Codes zu scannen können sie das Ergebnis auch über die „Mein Laborergebnis-Website“ abrufen.

    Öffnen Sie ihren Browser und suchen Sie nach www.mein-laborergebnis.de

    Geben Sie in das weiße Feld ihre 32 Stellen lange ID ein, die Sie unter/über dem QR-Code auf dem Zettel den Sie vom Testzentrum erhalten haben finden.

    Klicken Sie den Button „Ergebnis abrufen“

         

    Nun sollte Ihr Ergebnis erscheinen

    Wenn Sie den Button „Anhand/Attachment“ drücken, gelangen Sie an den Befund. Geben Sie dafür Ihr Geburtsdatum in der Form (TT.MM.JJJJ) ein.

    Nun sollte sich Ihr offizieller PCR-Befund erscheinen, den Sie dem Gesundheitsamt oder bei Reisen vorlegen können.


    FEHLERMELDUNG: PROBE UNTERWEGS/NICHT IM SYSTEM

    Erscheint diese Fehlermeldung ist die Probe noch nicht ausgewertet. Wir bitten Sie um Geduld. Sollte diese Fehlermeldung 48 Stunden nach Testabnahme immer noch erscheinen, rufen Sie uns bitte unter 0551/ 99 888 108 an. Unsere Sprechzeiten entnehmen Sie der Website.


    FALSCHES GEBURTSDATUM/ ZUGANG GESPERRT

    Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie beim Abrufen des Anhangs das Geburtsdatum im vorgegebenen Format eintragen (TT.MM.JJJJ).

    Sollte die Fehlermeldung nach mehrfacher Eingabe immer noch erscheinen liegt sehr Wahrscheinlich ein Fehler im System vor. Kontaktieren Sie uns dann unter 0551/ 99 888 108. Unsere Sprechzeiten entnehmen Sie der Website.


    BEFUND MIT FALSCHEN DATEN

    Es kommt leider immer wieder vor, dass handschriftlich ausgefüllte Scheine falsch in unser System übertragen werden. Prüfen Sie deshalb bitte unbedingt Ihren Befund auf die Korrektheit Ihrer Daten.

    Sollte es zu Fehlerhaften Angaben gekommen sein, rufen Sie uns bitte unter 0551/ 99 888 108 an. Unsere Sprechzeiten entnehmen Sie der Website.


    ERGEBNIS PER E-MAIL

    Wir versenden den PCR-Befund grundsätzlich nicht per E-Mail.

    In einzelnen Ausnahmefällen, die vorerst telefonisch oder per E-Mail mit uns abgesprochen

    wurden, verschicken wir Ihnen den PCR-Befund passwortgesichert an Ihre E-Mail-Adresse.


    KEIN INTERNETZUGANG

    Sollten Sie über keine der oben genannten Möglichkeiten an das Ergebnis zu kommen verfügen, schicken wir Ihnen das Ergebnis gerne per Post.

    Rufen Sie uns bitte unter 0551/ 99 888 108 an. Unsere Sprechzeiten entnehmen Sie der Website.

    Nach dem Abgleich Ihrer Daten versenden wir Ihren Befund gerne per Post an die im Testzentrum angegebene Adresse.

    Die Zustellung an eine abweichende Adresse ist leider nicht möglich, vergewissern Sie sich deshalb bitte beider Testabnahme, dass Ihre angegebenen Daten stimmen


    MVZ Göttingen Corona Contact:

    Tel: 0551/ 99 888 108 

    Email: corona-pcr@mvz-goettingen.de 


    Gültig bis zum:  28. Februar 2023!

  • Kann ich mit euren Tests auch verreisen?

    Grundsätzlich eignen sich unsere Tests auch für Reisen ins Ausland. Allerdings möchten wir Sie bitten, im Vorfeld der Reise, Ihren Reiseveranstalter oder das zuständige Auswärtige Amt zu kontaktieren, um sich über die aktuellsten Bestimmungen des Reiselandes zu informieren. Für manche Reisen wird mehr als nur ein gültiger Corona-Test benötigt. Von den jeweiligen Bestimmungen hängt nämlich auch die benötigte Testart ab.


    Wenn Sie einen PCR-Test zum Reisen benötigen, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld ob der Testbefund nicht älter als 48 oder 72 Stunden alt sein darf, dieß kann von Reiseziel zu Reiseziel variieren. 


    Gültig bis zum:  28. Februar 2023!

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