Häufig gestellte Fragen
Gültig bis zum: 28. Februar 2023 !
Der Bürgertest ist ab dem 26.11.2022 nur noch für bestimmte asymptomatische Personengruppen kostenfrei:
In unter anderem folgenden Einrichtungen:
Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
Bitte beachten!
Für die folgenden Personnengruppen ist der Bürgertest leider NICHT mehr kostenlos:
Seit dem 16/01/2023:
Seit dem 26/11/2022:
Leider wurde der Bürgertest mit 3 EUR Eigenbeteiligung, mit der vom Bundesanzeiger am 24/11/2022 veröffentlichen und ab dem 26/11/2022 gültigen Gesetzgebung abgeschafft.
Um Ihnen die weitere Testung zu ermöglichen, bitten wir Ihnen alternativ einen preisgünstigen 5 Euro Selbstzahlertest an.
Gültig bis zum: 28. Februar 2023!
Leider dürfen wir im Rahmen der neuen Testverornung bei symptomatischen Personen keinen kostenlosen Antigen-Schnelltest mehr anbieten.
Überprüfen Sie jedoch bitte ob einer der Anspruchsgründe für einen kostenlosen Bürgertest auf Sie zutrifft.
Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit einen 5 EUR Selbstzahler Antigen-Schnelltest zu buchen.
PCR Nachtestungen sind weiterhin (nach einem positvien Antigen-Schnelltestergebnis), kostenlos bei uns erhätlich.
Zum Schutz unserer Mitarbeiter und anderer Testprobanden würden wir Sie drum bitten nicht das Testzentrum zu betreten, sondern wir würden dich bitten den Abstrich am Fenster durchzuführen.
Gültig bis zum: 28. Februar 2023!
Wir binden die Zahlungsdienste von Drittunternehmnern, PayPal und Stripe, für die Buchung von zahlungspflichtigen Tests ein.
Bezahlungen vor Ort mit Bargeld sind ebnfalls möglich. Wir würden Sie jedoch drum bitten das Geld möglichst passend mitzubringen.
Gültig bis zum: 28. Februar 2023!
Dauerhaft geschlossen!
Antigen-Schnelltest:
Antigentests können den Erreger nach ca. 15 min* direkt nachweisen, müssen aber bestimmte Testkriterien erfüllen um aussagekräftig zu sein. Wir verwenden ausschließlich Tests die von der Bfam in Abstimmung mit dem RKI und dem Paul-Ehrlich Institut gelistet sind.
Wenn Sie vor dem Zusammentreffen mit Familienmitgliedern oder Freunden, vor einem Besuch im Krankenhaus, Altenheim oder einer ähnlichen Einrichtung oder aber vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz wissen möchtest oder ggf. nachweisen müssen, dass Sie aktuell keine SARS-CoV-2 Viren übertragen, kann der Antigen-Schnelltest darüber in kurzer Zeit Klarheit schaffen.
PCR-Test
Reisen:
PCR-Tests dienen dem direkten Erregernachweis und werden häufig zum Ausreisen oder von Reiserückkehrern von den jeweiligen Airlines oder Behörden angefordert. Diese werden von unserem Korporationslabor ausgewertet und die Übermittlung des Befunds erfolgt in 98% der Fälle am Folgetag um 23:59.
*In 2% der Fälle kann es sein, dass der Befund etwas zeitversetzt übermittelt wird.
PCR-Nachtestung
Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, hat die getestete Person einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR -Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses gemäß § 4b S. 1 TestV .
Wenn Sie sich bereits woanders bei eine/n Arzt, Apotheke oder Testzentrum getestet haben und ihr Testergebnis positiv ausgefallen ist, bringen Sie bitte das Testzertifikat oder Schreiben vom Gesundheitsamt in Papierform mit zum Testzentrum. Alternative können Sie uns auch gerne den Nachweis direkt als Email an unsere E-Mail-Adresse: testzentrum-bg@web.de senden.
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Antigen-Schnelltest:
Der verwendete Corona-Antigen-Schnelltest erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und kann SARS-CoV-2 folglich mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit nachweisen. Ihre Spezifität (Treffsicherheit bei der Identifikation Nichtinfizierter) liegt bei 100%, ihre Sensitivität (Treffsicherheit bei der Identifikation Infizierter) bei 96.36%.
PCR-Test:
Der größte Vorteil der Tests ist ihre hohe Treffsicherheit. Ihre Spezifität (Treffsicherheit bei der Identifikation Nichtinfizierter) liegt, abhängig vom Test, bei mindestens 99 Prozent, ihre Sensitivität (Treffsicherheit bei der Identifikation Infizierter) bei mindestens 98 Prozent.
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Zuerst erhalten Sie eine Buchungsbestätigung.
Nachdem wir den Abstrich bei Ihnen durchgeführt haben, erhalten Sie nach ca. 15 - 20 Minuten eine weitere E-Mail. Klicke auf den Button "Testergebnis abrufen" und wählen Sie anschließend Ihr Geburtstag aus, um das Testzertifikat abzurufen.
Sie können entweder das reguläre Testzertifikat herunterladen oder den "Probatix Tagespass" verwenden.
*Falls Ihr Ergebnis nicht abrufbar ist, kontaktiere Sie uns bitte direkt telefonisch oder per E-Mail: testzentrum-bg@web.de
Wir überprüfen dann mit Ihnen zusammen ob die hinterlegte E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum korrekt bei uns im System registriert sind.
Gültig bis zum: 28. Februar 2023!
Testpersonen ab 18 Jahren dürfen den Corona-Test generell selber buchen.
Eltern können auch für ihre noch nicht volljährigen Kinder einen Test buchen. Als Jugendlicher ab 14 Jahren können Sie den Corona-Test ebenfalls buchen, müssen jedoch eine Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten vor Ort vorlegen können. Unter 14-jährige dürfen den Test nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten durchführen lassen.
Gültig bis zum: 28. Februar 2023!
Unsere Testergebnisse werden auf einem Befund dokumentiert. Bestandteile des Befundes sind die Kontaktdaten der Testperson (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse und Ausweisnummer), aber auch die Testart, der Hersteller des Tests, der Abstrich und selbstverständlich das Ergebnis. Außerdem finden sich auf dem Befund das Datum sowie der Ort des Tests wieder.
Gültig bis zum: 28. Februar 2023!
In sehr seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Corona-Schnelltest kein gültiges Ergebnis liefert. In diesem Falle werden Sie umgehend von uns informiert und können den Test direkt kostenfrei wiederholen.
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Antigen-Schnelltest:
Sollte Ihr Testergebnis positiv sein, empfehlen wir dringend, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Da es sich um eine nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Krankheit handelt, wird das Gesundheitsamt über Ihren Befund automatisch von uns informiert. Nach einem positiven Antigen-Schnelltest sollte der Befund dringend mittels eines zusätzlichen PCR-Tests überprüft werden.
Der PCR Test ist nach einem potitiven Antigen-Schnelltest kostenfrei.
PCR-Test:
Im Falle eines positiven Testergebnis müssen Sie sich in der Regel in Quarantäne begeben und Sie erhalten weitergehende Informationen von Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.
Zu beachten: bei einem negativem PCR Befund darf Ihre Qurantäne sofort beendet werden.
Je nachdem, wie schwer eine Erkrankung im Fall einer Infektion verläuft, werden die Personen zuhause oder im Krankenhaus isoliert. Für Haushaltsmitglieder einer erkrankten Person wird dann ebenfalls eine häusliche Isolation angeordnet.
Wie verhalte ich mich in häuslicher Isolation?
Die häusliche Isolation bzw. Quarantäne ist eine Schutzmaßnahme, um die weitere Ausbreitung mit SARS-CoV-2 zu verhindern. Es handelt sich dabei um eine zeitlich befristete Isolation. Die Dauer der Isolation beträgt 5 Tage. Die Stadt Bonn empfiehlt dennoch bis zum zehnten Tag nach Beginn der Isolierung das kontinuierliche Tragen einer medizinischen Maske.
Während der angeordneten Quarantäne müssen Sie den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge leisten:
Verstöße gegen die Anordnungen des Gesundheitsamtes werden mit Geld geahndet. Sollten Krankheitszeichen auftreten oder stärker werden, informieren Sie bitte umgehend das Gesundheitsamt oder Ihren Arzt.
Gültig bis zum: 28. Februar 2023!
Der Testbefund kann in Deutsch und Englisch ausgestellt werden.
Gültig bis zum: 28. Februar 2023!
Beim abrufen Ihres Testergebnisses haben Sie die Möglichkeit dieses direkt in die Corona Warn App (CWA) oder in die Luca-App zu übertragen. Dafür müssen Sie lediglich "Corona-Warn-App nutzten" oder "Ergebnis in Luca-App übernehmen" auswählen.
In der Corona-Warn-App kann unteranderem das DCC (EU Digital COVID Certificate) erstellt und dort als EU-Standard Zertifikat, GreenPass, ausgelesen werden.
Gültig bis zum: 28. Februar 2023!
Zugang zu Ihrem PCR Testergebnis über: „Mein Laborergebnis“
Option 1) Abruf per App "Mein Laborergebnis"
1. Laden Sie die App "Mein Laborergenis" aus dem Google Playstore oder dem Apple Store herunter
2. Öffnen Sie die App
3. Scannen Sie den QR-Code ein oder geben Sie alternativ die lesbare 32-stellige GUID-Nummer ein
4. Sobald ein Testbefund vorliegt wird Ihnen das Ergebnis angezeigt und eine PDF-Datei kann nach Eingabe der Sicherheitsabfrage (Ihr Geburtsdatum in der Form: TT.MM.JJJJ) heruntergeladen werden.
Option 2) Abruf an Ihrem PC im Webportal „Mein Laborergebnis“
1. Rufen Sie in einem aktuellen Webbrowser www.mein-laborergebnis.de auf
2. Geben Sie die lesbare 32-stellige GUID-Nummer ein
3. Sobald ein Testbefund vorliegt wird Ihnen das Ergebnis angezeigt und eine PDF-Datei kann nach Eingabe der Sicherheitsabfrage (Ihr Geburtsdatum in der Form: TT.MM.JJJJ) heruntergeladen werden.
Gültig bis zum: 28. Februar 2023!
HABEN SIE DIE „MEIN LABORERGEBNIS-APP“ HERUNTERGELADEN?
Der einfachste Weg an Ihr Ergebnis zu kommen ist über die „Mein Laborergebnis-App“. Öffnen Sie dafür auf Ihrem Smartphone den App-Store/Play-Store und geben Sie im Suchfeld „Mein Laborergebnis“ ein.
Laden Sie die App auf Ihr Smartphone
Öffnen Sie nun die „Mein-Laborergebnis-App“
Drücken Sie den Button „QR-Code scannen“ und scannen Sie den QR-Code den Sie auf dem Zettel vom Testzentrum erhalten haben
Nun sollte Ihr Ergebnis erscheinen
Wenn Sie den Button „Anhand/Attachment“ drücken, gelangen Sie an den Befund. Geben Sie dafür Ihr Geburtsdatum in der Form (TT.MM.JJJJ) ein.
Nun sollte sich Ihr offizieller PCR-Befund erscheinen, den Sie dem Gesundheitsamt oder bei Reisen vorlegen können.
WWW.MEIN-LABORERGEBNIS.DE
Sollten Sie kein Smartphone besitzen oder haben nicht die Möglichkeit QR-Codes zu scannen können sie das Ergebnis auch über die „Mein Laborergebnis-Website“ abrufen.
Öffnen Sie ihren Browser und suchen Sie nach www.mein-laborergebnis.de
Geben Sie in das weiße Feld ihre 32 Stellen lange ID ein, die Sie unter/über dem QR-Code auf dem Zettel den Sie vom Testzentrum erhalten haben finden.
Klicken Sie den Button „Ergebnis abrufen“
Nun sollte Ihr Ergebnis erscheinen
Wenn Sie den Button „Anhand/Attachment“ drücken, gelangen Sie an den Befund. Geben Sie dafür Ihr Geburtsdatum in der Form (TT.MM.JJJJ) ein.
Nun sollte sich Ihr offizieller PCR-Befund erscheinen, den Sie dem Gesundheitsamt oder bei Reisen vorlegen können.
FEHLERMELDUNG: PROBE UNTERWEGS/NICHT IM SYSTEM
Erscheint diese Fehlermeldung ist die Probe noch nicht ausgewertet. Wir bitten Sie um Geduld. Sollte diese Fehlermeldung 48 Stunden nach Testabnahme immer noch erscheinen, rufen Sie uns bitte unter 0551/ 99 888 108 an. Unsere Sprechzeiten entnehmen Sie der Website.
FALSCHES GEBURTSDATUM/ ZUGANG GESPERRT
Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie beim Abrufen des Anhangs das Geburtsdatum im vorgegebenen Format eintragen (TT.MM.JJJJ).
Sollte die Fehlermeldung nach mehrfacher Eingabe immer noch erscheinen liegt sehr Wahrscheinlich ein Fehler im System vor. Kontaktieren Sie uns dann unter 0551/ 99 888 108. Unsere Sprechzeiten entnehmen Sie der Website.
BEFUND MIT FALSCHEN DATEN
Es kommt leider immer wieder vor, dass handschriftlich ausgefüllte Scheine falsch in unser System übertragen werden. Prüfen Sie deshalb bitte unbedingt Ihren Befund auf die Korrektheit Ihrer Daten.
Sollte es zu Fehlerhaften Angaben gekommen sein, rufen Sie uns bitte unter 0551/ 99 888 108 an. Unsere Sprechzeiten entnehmen Sie der Website.
ERGEBNIS PER E-MAIL
Wir versenden den PCR-Befund grundsätzlich nicht per E-Mail.
In einzelnen Ausnahmefällen, die vorerst telefonisch oder per E-Mail mit uns abgesprochen
wurden, verschicken wir Ihnen den PCR-Befund passwortgesichert an Ihre E-Mail-Adresse.
KEIN INTERNETZUGANG
Sollten Sie über keine der oben genannten Möglichkeiten an das Ergebnis zu kommen verfügen, schicken wir Ihnen das Ergebnis gerne per Post.
Rufen Sie uns bitte unter 0551/ 99 888 108 an. Unsere Sprechzeiten entnehmen Sie der Website.
Nach dem Abgleich Ihrer Daten versenden wir Ihren Befund gerne per Post an die im Testzentrum angegebene Adresse.
Die Zustellung an eine abweichende Adresse ist leider nicht möglich, vergewissern Sie sich deshalb bitte beider Testabnahme, dass Ihre angegebenen Daten stimmen
MVZ Göttingen Corona Contact:
Tel: 0551/ 99 888 108
Email: corona-pcr@mvz-goettingen.de
Gültig bis zum: 28. Februar 2023!
Grundsätzlich eignen sich unsere Tests auch für Reisen ins Ausland. Allerdings möchten wir Sie bitten, im Vorfeld der Reise, Ihren Reiseveranstalter oder das zuständige Auswärtige Amt zu kontaktieren, um sich über die aktuellsten Bestimmungen des Reiselandes zu informieren. Für manche Reisen wird mehr als nur ein gültiger Corona-Test benötigt. Von den jeweiligen Bestimmungen hängt nämlich auch die benötigte Testart ab.
Wenn Sie einen PCR-Test zum Reisen benötigen, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld ob der Testbefund nicht älter als 48 oder 72 Stunden alt sein darf, dieß kann von Reiseziel zu Reiseziel variieren.
Gültig bis zum: 28. Februar 2023!